Ferienplausch: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung
Sobald du unser Bestätigungsmail bekommst, gilt deine Teilnahme als verbindlich und bestätigt. Solltest du danach nicht teilnehmen können, müssen die Kurskosten berechnet werden, ausser es kann ein Kind aus der allenfalls vorhandenen Warteliste nachrücken oder du findest einen passenden Ersatz für dich. Kurzfristige Abmeldungen sind nur in begründeten Fällen (Krankheit/Unfall) und unter Vorlage eines Arztzeugnisses möglich.
Anmeldeschluss
Die Anmeldefrist ist jeweils gekennzeichnet. Bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl können Durchführungen aus organisatorischen Gründen vor Ablauf der Anmeldefrist abgesagt werden. Wird die maximmale Teilnehmerzahl vor Ablauf der Anmeldefrist erreicht, können wir keine weiteren Anmeldungen mehr annehmen, es besteht jedoch die Möglichkeit einer Warteliste.
Bezahlung
Kurz vor der Ferienplauschwoche senden wir euch ein Mail mit den Zahlungsdaten sowie den letzten Informationen zum Kurs. Die Online-Überweisung (E-Banking) spart Porto- und Überweisungskosten sowie Papier. Wir sind für diese Zahlungsart sehr dankbar. Wir bitten Dich, die Rechnung nach Erhalt der fristgerecht zu bezahlen. Wer nicht termingerecht bezahlt, müssen wir von der Teilnahme am Angebot ausschliessen.
Rücktritt / Kursabsage
Ein vorzeitiger Austritt aus einem laufenden Kurs verpflichtet zur Bezahlung des gesamten Kursbetrags.
Sollte ein Kurs aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden können, entstehen für beide Seiten keinerlei Verpflichtungen.
Abwesenheiten
Bei Nichterscheinen einzelner Kursteilnehmender besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren. Für Jahreskurse gelten folgende Regelungen: Während der Probenphase von September bis Februar dürfen maximal vier Proben versäumt werden. In der Phase von Februar bis zur Aufführung sind höchstens zwei Absenzen erlaubt. Bei Überschreitung dieser Anzahl kann der Auftritt bei der Aufführung entsprechend eingeschränkt werden.
Haftung / Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer respektive der Eltern. Die Kinder sind NICHT durch das Okay Theater versichert. Dies ist Sache der Eltern (Unfallversicherung und Privathaftpflicht). Der Verein Okay Theater Effretikon lehnt jegliche Haftung ab. Das Okay Theater Effretikon übernimmt keine Haftung bei Unfall oder Schäden, welche durch die teilnehmenden Kinder verursacht werden.
Persönliche Daten
Die Daten werden nur im Rahmen der Theaterangebote vom Okay Theater verwendet.
Bild- und Videoaufnahmen
Mit der Anmeldung erteilen die Schauspieler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte dem Okay Theater Effretikon die Erlaubnis, Bild- und Videoaufnahmen, welche im Rahmen unserer Kurse und Anlässe entstanden sind, für eine allfällige Publikation in Druckerzeugnissen und Online-Medien verwenden zu dürfen. Bilder von minderjährigen Kindern werden nie im Zusammenhang mit deren Namen verwendet. Während den Angeboten ist es möglich, dass die Kinder fotografiert werden. Diese Fotos nutzen wir unsere Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Internetauftritt). Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, melden Sie es bitte am direkt mit der Anmeldung beim Okay Theater, damit Ihr Kind während dem Kurs nicht vom Okay Theater fotografiert/gefilmt wird. Ohne Ihre Meldung gehen wir von Ihrer Zustimmung aus. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung können keine Rechte (zBsp. Entgelt) abgeleitet werden.
Betreuung
Bei den Angeboten vom Okay Theater Effretikon wirst du vom angegebenen Zeitpunkt zu Beginn der Durchführung bis zum Zeitpunkt am Schluss der Durchführung betreut. Bitte sorge dafür, dass du von dort pünktlich wieder abgeholt wirst bzw. selbständig nach Hause reisen kannst.
Verpflegung
Falls in der Angebotsbeschreibung nichts angegeben ist, gibt es vom Veranstalter keine Verpflegung. Du musst also Znüni, Zmittag, Zvieri und Getränke selber mitbringen.
Ausschluss
Teilnehmer/-innen, die sich nicht an die Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuer halten oder ein Ferienplausch Angebot durch ihr Verhalten wesentlich stören, können vom Veranstalter jederzeit ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die angegebene Kontaktperson angerufen. Bei jüngeren Kindern sind die Eltern (bzw. gesetzliche Vertreter) Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Kinder abzuholen. Ältere Kinder werden nach Absprache mit der Kontaktperson selbständig nach Hause geschickt.
Effretikon, September 2025
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